Neues Produkt wurde in den Warenkorb gelegt

Patientenverfügung für Notfälle

Der Augsburger Notfallplan, die Verfügung für Notfälle, wurde in einem aufwändigen Prozess inhaltlich und grafisch grundlegend überarbeitet.

Ersetzt wird das Formblatt nun durch die neue “Patientenverfügung für Notfälle”: Statt bislang vier ermöglichen nun sechs Kategorien persönliche Festlegungen zum Umfang lebenserhaltender oder -verlängernder Maßnahmen im medizinischen Notfall. Persönliche Wertvorstellungen, als zusätzliche Orientierung für Behandelnde und die vertretungsberechtigte(n) Personen, können im Formular ebenso dokumentiert werden wie die Kontaktdaten des privaten Bezugssystems bzw. des Behandlungs- und Versorgungssystems für die Anschlussversorgung. 

Um wiederkehrende drängende Fragen der Praxis juristisch abzuklären, hat der AHPV ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Herr Prof. Dr. Dr. h.c. M. Kubiciel (Direktor des Instituts für die gesamten Strafrechtswissenschaften am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht, Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht der Universität Augsburg) beantwortet die Frage nach der Bindungswirkung des Dokuments unerwartet eindeutig: eine Patientenverfügung für Notfälle gilt für alle Behandelnden inkl. Notärzt:innen, Notfallsanitäter:innen, Pflegefachkräften oder sonstigen Personen sowie Laienhelfer:innen. Mit Hilfe des Formulars kann die verfügende Person somit alle Behandelnden von deren Garantenpflicht entbinden.

In aller Kürze

Die Patientenverfügung für Notfälle des AHPV

  • ist eine eindeutige Übersicht mit den wichtigsten Informationen, inklusive Behandlungs- und Nichtbehandlungswünschen und Informationen zur Anschlussversorgung.
  • steht dem Notfallteam sofort zur Verfügung.
  • garantiert Rechtssicherheit für das Notfallteam.
  • ersetzt nicht die bekannte “Patientenverfügung”.

Hilfe bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung für Notfälle

Aufgrund der Tragweite des Formulars empfiehlt der AHPV für die Erstellung einer Patientenverfügung für Notfälle dringend eine qualifizierte Beratung: Gemeinsam mit Ihnen wird Ihr Wille ermittelt und dokumentiert. Damit ist gewährleistet, dass in einer etwaigen Notfallsituationen, nach Ihren Wünschen richtig gehandelt wird.

zum Kontaktformular