In einer Patientenverfügung legen Sie selbst für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit im Voraus schriftlich fest, was Sie dann an medizinischen Behandlungen wünschen bzw. ablehnen. Nach dem Gesetz zur Patientenverfügung (2009) können alle Situationen, unabhängig von der Art und dem Stadium der Erkrankung sowie ohne Reichweitenbeschränkung, verbindlich geregelt werden. Das sind insbesondere das Endstadium einer unheilbaren Erkrankung, weit fortgeschrittene Hirnabbauprozesse z.B. bei Demenz, irreversible Hirnschädigung z.B. durch Unfall, Schlaganfall, Entzündung, (Wach-)Koma oder die Sterbephase. Diese Festlegungen sind für alle Behandelnden bindend. Wenn möglich stellen Sie IhrePatientenverfügung zusammen mit der (Vorsorge-)Vollmacht aus. Das erspart Ihnen einen sonst ggf. notwendig werdenden gesetzlichen Betreuer und Ihren Angehörigen viel Ärger. Wenn Sie keine Patientenverfügung erstellen wollen, können Sie auch ausschließlich eine (Vorsorge-)Vollmacht und/oder zusätzlich eine Betreuungsverfügung erstellen.
Haben Sie bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung Fragen oder Probleme, kontaktieren Sie unsere Vorsorgeberater bzgl. eines persönlichen Termins.
Wir unterstützen Sie gerne.