Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie mindestens eine Vertrauensperson, an Ihrer Stelle zu entscheiden und zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind.
Eine Vollmacht können Sie einer Vertrauensperson entweder nur für gesundheitliche und pflegerische Fragen (= Vorsorgevollmacht) oder auch umfassend für weitere Aufgabenkreise wie Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge etc. (= Vollmacht) erteilen.
Mit einer Vollmacht ermächtigen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen für den Fall, dass Sie nicht einwilligungsfähig sind. Voraussetzung für die Errichtung einer gültigen (Vorsorge-)Vollmacht ist die Geschäftsfähigkeit, Volljährigkeit und Schriftlichkeit.
Bitte überlegen Sie, für welche Aufgabenkreise Sie eine (Vorsorge-)Vollmacht erteilen wollen. Die Vollmacht sollten Sie im vertrauensvollen Gespräch mit dem vorgesehenen Bevollmächtigten verfassen, damit er Ihre Wünsche und Vorstellungen gut kennen und verstehen lernt.
Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, Ihren Willen zu vertreten. Wenn Sie auch eine Patientenverfügung erstellt haben, prüft der Bevollmächtigte zu gegebener Zeit, ob die darin gemachten Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat er dafür zu sorgen, dass Ihr Wille z.B. vom Arzt tatsächlich umgesetzt wird. Der Bevollmächtigte kann nur tätig werden, wenn er die Original-Vollmacht vorlegt.
Haben Sie Fragen oder Problem bei der Erstellung, kontaktieren Sie unsere Vorsorgeberaterin Birgit Carl.