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Betreuungsverfügung

In aller Kürze

Eine Betreuungsverfügung empfiehlt sich, wenn Sie keiner Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen können oder wollen. Sie kann aber auch zusätzlich zur (Vorsorge-)Vollmacht errichtet werden. In einer Betreuungsverfügung legen Sie vorsorglich fest, wer im Falle einer gerichtlich angeordneten Betreuung Ihr:e gesetzliche:r Betreuer:in werden soll und/oder wer nicht. Diese Wünsche sind für das Betreuungsgericht grundsätzlich bindend.

Hilfe bei der Erstellung Ihrer Betreuungsverfügung

Haben Sie bei der Erstellung Ihrer Betreuungsverfügung Fragen oder Probleme, kontaktieren Sie unsere Vorsorgeberater bzgl. eines persönlichen Termins.
Wir unterstützen Sie gerne.

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