Es gibt keine bestimmte Gültigkeitsdauer der Patientenverfügung. Eine Patientenverfügung ist mit der eigenhändigen Unterschrift so lange gültig, bis sie widerrufen wird. Eine erneute Unterschrift ist nicht notwendig. Das Gesetz verlangt, dass die Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen (§ 1827 Abs. 1 BGB); daher ist es ratsam die Patientenverfügung in regelmäßigen Abschnitten zu überprüfen und anzupassen.
Quellen:
§ 1827 Abs. 1 BGB; Bayer. Staatsministerium der Justiz, Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter (22. Aufl., Stand August 2025), S. 21