Wenn Sie volljährig und einwilligungsfähig sind, können Sie mit einer Patientenverfügung Ihren Willen zu medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen im Voraus verbindlich festlegen. Solche Situationen können irreversible Gehirnschädigungen (z. B. durch Unfall, Entzündung), (Wach-)Koma, weit fortgeschrittene Hirnabbauprozesse (z. B. bei Demenz), das Endstadium einer unheilbaren Krankheit sowie die Sterbephase sein.
Bevor Sie eine Patientenverfügung verfassen, sollten Sie für sich überlegen, welche medizinischen Maßnahmen in den von Ihnen festgelegten Situationen durchgeführt, abgebrochen oder unterlassen werden sollen.
Eine Patientenverfügung definiert nur Ihre Vorstellungen zur medizinischen Behandlung in den bestimmten Situationen. Alle anderen Festlegungen treffen Sie in einer (Vorsorge-)Vollmacht oder in einer Betreuungsverfügung.
Muss jemand Ihren festgelegten Willen durchsetzen, ist zu beachten, dass Sie nach deutschem Recht nur durch Bevollmächtigte vertreten werden können. Bevollmächtigte können nicht nur Ehepartner:innen oder Kinder sein. Wenn keine Bevollmächtigten vorhanden sind, muss das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung bestellen.
Für die Erstellung einer Patientenverfügung empfehlen wir Ihnen:
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