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Patientenverfügung

In aller Kürze

Wenn Sie volljährig und einwilligungsfähig sind, können Sie mit einer Patientenverfügung Ihren Willen zu medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen im Voraus verbindlich festlegen. Solche Situationen können irreversible Gehirnschädigungen (z. B. durch Unfall, Entzündung), (Wach-)Koma, weit fortgeschrittene Hirnabbauprozesse (z. B. bei Demenz), das Endstadium einer unheilbaren Krankheit sowie die Sterbephase sein.

Bevor Sie eine Patientenverfügung verfassen, sollten Sie für sich überlegen, welche medizinischen Maßnahmen in den von Ihnen festgelegten Situationen durchgeführt, abgebrochen oder unterlassen werden sollen.

Eine Patientenverfügung definiert nur Ihre Vorstellungen zur medizinischen Behandlung in den bestimmten Situationen. Alle anderen Festlegungen treffen Sie in einer (Vorsorge-)Vollmacht oder in einer Betreuungsverfügung.

Muss jemand Ihren festgelegten Willen durchsetzen, ist zu beachten, dass Sie nach deutschem Recht nur durch Bevollmächtigte vertreten werden können. Bevollmächtigte können nicht nur Ehepartner:innen oder Kinder sein. Wenn keine Bevollmächtigten vorhanden sind, muss das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung bestellen.

Für die Erstellung einer Patientenverfügung empfehlen wir Ihnen:

  • Besprechen Sie die zu regelnden Situationen, Ihre Wünsche und Vorstellungen mit Ihren Bevollmächtigten/ Angehörigen und Ihren behandelnden Ärzt:innen.
  • Es ist hilfreich, als Ergänzung zu Ihrer Patientenverfügung, Ihre Wertvorstellungen zu beschreiben. So können Vollmachtnehmer:innen/gesetzliche:r Betreuer:in, Ärzt:innen und alle weiteren, an der Versorgung Beteiligten Klarheit darüber gewinnen, wie Sie in schwierigen Situationen selbst entscheiden würden. Auf dem Beiblatt Impulse für individuelle Wertvorstellungen finden Sie Anregungen, die Ihnen bei der Formulierung Ihrer Wertvorstellungen helfen.
  • Füllen Sie die entsprechenden Felder in der ausgewählten Patientenverfügung aus. Mit Ihrer vollständigen eigenhändigen Unterschrift und dem Ausstellungsdatum ist die Patientenverfügung gültig.
  • Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Bei Zweifeln an Ihrer Einwilligungsfähigkeit sollten Sie sich Ihre Patientenverfügung von eine:m Ihrer behandelnden Ärzt:innen bescheinigen lassen.

Hilfe bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung

Haben Sie bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung Fragen oder Probleme, kontaktieren Sie unsere Vorsorgeberater bzgl. eines persönlichen Termins.
Wir unterstützen Sie gerne.

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