Für den Fall, dass ein deutsches Gericht für Sie einen Betreuer bestellen muss, können Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen wer Ihr Betreuer sein soll bzw. wen Sie auf keinen Fall als Betreuer haben möchten.
Haben Sie bei der Erstellung Ihrer Betreuungsverfügung Fragen oder Probleme, kontaktieren Sie unsere Vorsorgeberater bzgl. eines persönlichen Termins.
Wir unterstützen Sie gerne.