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Eine Betreuungsverfügung

Für den Fall, dass ein deutsches Gericht für Sie einen Betreuer bestellen muss, können Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen wer Ihr Betreuer sein soll bzw. wen Sie auf keinen Fall als Betreuer haben möchten.

In aller Kürze

  • Eine Betreuungsverfügung ist dann sinnvoll, wenn Sie niemanden haben, dem Sie vertrauen und dem Sie eine (Vorsorge-)Vollmacht geben wollen.
  • In einer Betreuungsverfügung können Sie angeben, wer Betreuer/-in sein soll und wer nicht: damit können Sie auch einen nahen Verwandten als Betreuer/-in ausschließen.
  • Das Betreuungsgericht wird sich an Ihrer Betreuungsverfügung orientieren.
  • Ausschließlich das Original ist die Betreuungsverfügung - Kopien nicht.
  • Unterschreiben Sie eigenhändig mit Datum.
  • Ergänzen Sie ggf. handschriftlich, was Ihnen wichtig ist.
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Hilfe bei der Erstellung Ihrer Betreuungsverfügung

Haben Sie bei der Erstellung Ihrer Betreuungsverfügung Fragen oder Probleme, kontaktieren Sie unsere Vorsorgeberater bzgl. eines persönlichen Termins.
Wir unterstützen Sie gerne.